Für Auftraggeber
Gutachtenaufträge werden unmittelbar mit dem jeweiligen Gutachter abgeschlossen. Es gibt keine zentrale Auftragsannahme durch NEXUS. Wählen Sie den passenden Gutachter anhand von Fachgebiet, Begutachtungsschwerpunkt und Region – und treten Sie direkt mit ihm in Kontakt.

Medizinische Sachverständige aus dem NEXUS-Verbund verfügen über die fachliche Qualifikation und die gutachterliche Erfahrung, die für eine verwertbare Begutachtung erforderlich ist. Neben ihrer klinischen Expertise haben die Gutachter gezielt Fortbildungen an der Schnittstelle von Medizin und Recht absolviert.

Jedes Gutachten wird vom beauftragten Gutachter persönlich durchgeführt und selbst erstellt – ohne Delegation an Mitarbeiter oder Dritte. Alle Mitglieder des Verbundes sind weiterhin in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig; diese klinische Anbindung ist Grundlage einer fundierten Begutachtung.

Bei komplexen oder fachübergreifenden Fragestellungen steht der fachliche Austausch im Verbund zur Verfügung. Die Verantwortung für das Gutachten verbleibt dabei stets beim beauftragten Gutachter.

Der Gutachter ist namentlich bekannt, direkt erreichbar und steht für Rückfragen zur Verfügung – vor, während und nach der Begutachtung.

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Persönliche Durchführung
In Instituten oder Krankenhäusern wird die Begutachtung mitunter arbeitsteilig organisiert. Der namentlich beauftragte Gutachter hatte dabei gelegentlich nur oberflächlichen Kontakt mit dem Probanden oder der Akte. Bei NEXUS-Gutachtern ist das ausgeschlossen: Wer beauftragt wird, führt die Begutachtung durch und erstellt das Gutachten persönlich.

NEXUS-Gutachter erstellen Privatgutachten zur Vorbereitung oder Begleitung rechtlicher Auseinandersetzungen sowie Gegengutachten zur kritischen Überprüfung vorliegender medizinischer Einschätzungen. Sie unterstützen Rechtsanwälte bei der medizinischen Einordnung komplexer Sachverhalte und liefern fundierte Grundlagen für die rechtliche Bewertung.

Die Gutachter sind mit der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten vertraut. Sie kennen die formalen Anforderungen gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren und stellen medizinische Sachverhalte nachvollziehbar, strukturiert und juristisch verständlich dar.

Rückmeldungen und Bearbeitungszeiten werden direkt mit dem beauftragten Gutachter abgestimmt. Terminzusagen erfolgen nach individueller Prüfung des Auftrags und der verfügbaren Kapazitäten.

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NEXUS-Gutachter bearbeiten versicherungsmedizinische Fragestellungen in den Bereichen Berufsunfähigkeit, private Unfallversicherung, Haftpflicht und Kausalitätsbewertung. Aktengutachten können bundesweit erstellt werden – unabhängig vom Standort des Gutachters.

Die Kommunikation erfolgt direkt mit dem beauftragten Gutachter, ohne Zwischenschaltung einer Vermittlungsstelle. Auftragsumfang, voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum und erforderliche Unterlagen werden vorab verbindlich abgestimmt. Die persönliche Verantwortung für das Gutachten verbleibt beim beauftragten Gutachter.

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Verlässliche Kommunikation
Direkte Abstimmung mit dem beauftragten Gutachter
Transparente Bearbeitungszeiträume
Realistische Terminplanung

Ein Privatgutachten kann sinnvoll sein, wenn Sie eine unabhängige medizinische Einschätzung benötigen – etwa zur Vorbereitung eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens, zur Überprüfung einer versicherungsmedizinischen Entscheidung oder zur Klärung von Unfallfolgen.

Jeder Gutachter wird unmittelbar selbst beauftragt. NEXUS nimmt keine Gutachtenaufträge entgegen und erhebt keine Vermittlungsprovision. Der Gutachter ist Ihr direkter Ansprechpartner – er erläutert bei Bedarf vor Auftragserteilung den voraussichtlichen Ablauf und den zu erwartenden Aufwand.

Honorar und Bearbeitungszeitraum werden individuell mit dem beauftragten Gutachter vereinbart.

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§ 109 SGG
Im sozialgerichtlichen Verfahren haben Kläger das Recht, auf eigene Kosten einen Arzt ihres Vertrauens als Gutachter zu benennen. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Rechtsanwalt.