Beauftragung
Sie haben einen passenden Gutachter gefunden oder möchten mehr über den Ablauf erfahren, bevor Sie Kontakt aufnehmen. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Beauftragung. Aufträge werden direkt mit dem jeweiligen Gutachter abgeschlossen – er ist von Anfang an Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Ablauf
1
Gutachter auswählen
Wählen Sie den passenden Gutachter anhand von Fachgebiet und Region.
Zur Gutachtersuche →
2
Kontakt aufnehmen
Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt mit dem jeweiligen Gutachter – per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular im Gutachterprofil.
3
Auftrag abstimmen
Fragestellung, erforderliche Unterlagen, voraussichtlicher Aufwand und Untersuchungsbedarf werden individuell mit dem Gutachter abgestimmt. Terminzusagen erfolgen nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten.
4
Begutachtung und Gutachtenerstellung
Der beauftragte Gutachter führt die Begutachtung persönlich durch, erstellt das Gutachten in schriftlicher Form und leitet es Ihnen zu.
Aktengutachten und Präsenzbegutachtung

Bei einem Aktengutachten erfolgt die medizinische Beurteilung ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen. Aktengutachten können bundesweit erstellt werden.

Bei einer Präsenzbegutachtung erfolgt zusätzlich eine persönliche Untersuchung in den Praxisräumen des Gutachters. Bei der Auswahl sollte daher die räumliche Erreichbarkeit berücksichtigt werden.

In Einzelfällen kann in Absprache mit dem Auftraggeber die gutachterliche Bewertung durch einen spezialisierten Gutachter erfolgen, während die körperliche Untersuchung durch ein räumlich näheres Verbundmitglied durchgeführt wird. Das Gutachten wird dann gemeinsam erstattet.

Kosten und Honorar

Bei gerichtlichen Gutachten richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorgaben (JVEG). Bei Privatgutachten werden Honorarrahmen und voraussichtlicher Aufwand vorab individuell abgestimmt.

Die Abrechnung erfolgt unmittelbar durch den beauftragten Gutachter. NEXUS selbst rechnet keine Gutachten ab und erhebt keine Vermittlungsprovision.

Häufige Fragen
Kann ein Gutachter einen Auftrag ablehnen?
Ja. Ein Gutachter kann einen Auftrag ablehnen – etwa aus Kapazitätsgründen oder wenn ein Befangenheitsgrund vorliegt. Wir empfehlen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und den Auftrag vorab zu besprechen.
Was passiert bei Befangenheit?
Liegt ein Befangenheitsgrund vor – etwa eine frühere Behandlung des Probanden –, teilt der Gutachter dies dem Auftraggeber mit und lehnt den Auftrag ab. Über die Suche kann ein anderer geeigneter Gutachter gefunden werden. Wird ein Befangenheitsgrund erst im Verlauf der Bearbeitung erkannt, ist bis zu diesem Zeitpunkt bereits Arbeitsaufwand entstanden. Dieser Aufwand ist vergütungspflichtig. Der Gutachter wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und den bis dahin entstandenen Aufwand nachvollziehbar darlegen.