Bei einem Aktengutachten erfolgt die medizinische Beurteilung ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen. Aktengutachten können bundesweit erstellt werden.
Bei einer Präsenzbegutachtung erfolgt zusätzlich eine persönliche Untersuchung in den Praxisräumen des Gutachters. Bei der Auswahl sollte daher die räumliche Erreichbarkeit berücksichtigt werden.
In Einzelfällen kann in Absprache mit dem Auftraggeber die gutachterliche Bewertung durch einen spezialisierten Gutachter erfolgen, während die körperliche Untersuchung durch ein räumlich näheres Verbundmitglied durchgeführt wird. Das Gutachten wird dann gemeinsam erstattet.
Bei gerichtlichen Gutachten richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorgaben (JVEG). Bei Privatgutachten werden Honorarrahmen und voraussichtlicher Aufwand vorab individuell abgestimmt.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar durch den beauftragten Gutachter. NEXUS selbst rechnet keine Gutachten ab und erhebt keine Vermittlungsprovision.